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Wir bringen
Sie zum Flughafen bzw. Bahnhof und verabreden auf Wunsch mit Ihnen auch
einen Abholtermin von dort. Sind Dokumente,
Blumen, Haustürschlüssel oder heiße Speisen zu überbringen? Die gängigen
Karten sind bei uns willkommen. Wir erledigen Ihre Einkäufe, holen Ihre Medikamente aus der Apotheke oder die Pizza vom Italiener. Will die Karre mal wieder nicht anspringen? Wir leisten gerne Starthilfe, ob Sie ein Kabel haben oder nicht. • Fahrten zu ambulanten Behandlungen: - Genehmigung
der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich. • Ambulante Operationen: - Genehmigung
der Krankenkasse erforderlich. • Kostenträger = Berufsgenossenschaften: - Ärztliche
Verordnung ist erforderlich. • Strahlen-/Chemotherapie: - Schriftliche
Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. •
Fahrten zu stationären Behandlungen (Einlieferungen und Entlassungen bei
- Genehmigung
der Krankenkasse erforderlich. • Grundsätzliches: - Alle Fahrten
müssen im Voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. • Gesetzlicher Eigenanteil: 10% des Fahrpreises, aber mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 € pro Fahrt sind beim Taxifahrer bar zu bezahlen. Hierbei handelt es sich überwiegend um abgenommenes Blut oder histologische Proben, welche in entsprechenden Labors untersucht werden sollen. Ihre Krankentransportscheine rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. (siehe Krankenfahrten) Eine schöne Geschenkidee - nicht zuletzt eingedenk der aktuellen Benzinpreisentwicklung - sind Taxi-Gutscheine. In der Regel werden ältere Verwandte, die dafür sehr dankbar sind, damit bedacht. Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr zur Steuerung Ihres Fahrzeuges in der Lage sein, helfen wir Ihnen, dieses sicher nach Hause zu chauffieren. Am Taxihalteplatz gilt zwar eine Reihenfolge, um eine für die Kollegen faire Abfolge der Aufträge zu gewährleisten. Jedoch dürfen Sie grundsätzlich Ihr Taxi frei wählen. |
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