Service > Leistungen im Einzelnen

Flughafen-/Bahntransfer .....
Kurierfahrten ....................
Kreditkartenakzeptanz ........
Besorgungsfahrten .............
Starthilfe .........................
Krankenfahrten .................
Untersuchungsgut .............
Krankenkassenabrechnung ...
Geschenkgutscheine ..........
Taxi mit 2 Fahrern .............
Freie Taxenwahl ................
Seit dem 01.09.2007 ist Rauchen im Taxi weder dem Fahrgast noch dem Fahrer erlaubt! (Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens)
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Flughafen-/Bahntransfer Seitenanfang

Wir bringen Sie zum Flughafen bzw. Bahnhof und verabreden auf Wunsch mit Ihnen auch einen Abholtermin von dort.
Hier die Links zum Frankfurter Flughafen bzw. zur Deutschen Bahn.

Kurierfahrten Seitenanfang

Sind Dokumente, Blumen, Haustürschlüssel oder heiße Speisen zu überbringen?
Oder Botschaften, die anderweitig nicht abzusetzen sind?
Rufen sie uns an.

Kreditkartenakzeptanz Seitenanfang

Die gängigen Karten sind bei uns willkommen.
Da aber nicht alle Wagen entsprechend ausgerüstet sind, kündigen Sie Ihr Zahlungsmittel bitte vorher an.

Besorgungsfahrten Seitenanfang

Wir erledigen Ihre Einkäufe, holen Ihre Medikamente aus der Apotheke oder die Pizza vom Italiener.

Starthilfe Seitenanfang

Will die Karre mal wieder nicht anspringen? Wir leisten gerne Starthilfe, ob Sie ein Kabel haben oder nicht.

Krankenfahrten Seitenanfang

Fahrten zu ambulanten Behandlungen:

- Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich.
- Zuzahlung des Eigenanteils.
- Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (bei der Krankenkasse
erfragen) erhalten Sie von der Krankenkasse eine Befreiung vom Eigenanteil.

Ambulante Operationen:

- Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
- Krankentransportschein erforderlich.
- Zuzahlung des Eigenanteils.
- Ausnahme: grundsätzliche Befreiung durch die Krankenkasse.

Kostenträger = Berufsgenossenschaften:

- Ärztliche Verordnung ist erforderlich.
- Es ist kein Eigenteil zu zahlen.

Strahlen-/Chemotherapie:

- Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
- Krankentransportschein erforderlich.
- Je nach Genehmigung der Kasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt oder grundsätzliche Befreiung vom Eigenanteil.

Fahrten zu stationären Behandlungen (Einlieferungen und Entlassungen bei
Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag):

- Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
- Der Krankentransportschein genügt.
- Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils pro Fahrt.
- Ausnahme: Fahrten zur Kur/Reha. Hier ist eine Genehmigung der
Krankenkasse im Voraus notwendig.

Grundsätzliches:

- Alle Fahrten müssen im Voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
- Eine Kopie der Genehmigung bitte dem Fahrer aushändigen.
- Eine ärztliche Verordnung (Krankentransportschein) ist erforderlich.

Gesetzlicher Eigenanteil:

10% des Fahrpreises, aber mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 € pro Fahrt sind beim Taxifahrer bar zu bezahlen.

Untersuchungsgut Seitenanfang

Hierbei handelt es sich überwiegend um abgenommenes Blut oder histologische Proben, welche in entsprechenden Labors untersucht werden sollen.

Krankenkassenabrechnung Seitenanfang

Ihre Krankentransportscheine rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. (siehe Krankenfahrten)

Geschenkgutscheine Seitenanfang

Eine schöne Geschenkidee - nicht zuletzt eingedenk der aktuellen Benzinpreisentwicklung - sind Taxi-Gutscheine. In der Regel werden ältere Verwandte, die dafür sehr dankbar sind, damit bedacht.

Taxi mit 2 Fahrern Seitenanfang

Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr zur Steuerung Ihres Fahrzeuges in der Lage sein, helfen wir Ihnen, dieses sicher nach Hause zu chauffieren.

Freie Taxenwahl Seitenanfang

Am Taxihalteplatz gilt zwar eine Reihenfolge, um eine für die Kollegen faire Abfolge der Aufträge zu gewährleisten. Jedoch dürfen Sie grundsätzlich Ihr Taxi frei wählen.

 
   
 
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